Hausverwaltung
Sie brauchen Hilfe? Wir sind für sie da.
Als Hausverwaltung betreuen wir zahlreiche Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Hauseigentümer, die sich auf unser technisches und organisatorisches Know-How verlassen. Die Vielfalt unseres Unternehmens ermöglicht es uns zu jeglichen Problemstellungen schnell und kompetent zu beraten und kostengünstig Lösungen umzusetzen.
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Wen erreiche im Notfall?

Inhalt des Notrufs

Wer? Wer ruft an?
Wo? Wo ist es passiert?
Was? Was ist passiert?
Wie? Wie viele Verletzte?


Notrufnummern

Feuerwehr: 122
Polizei: 133
Rettung: 144

Gehörlosennotruf SMS, Fax: 0800 133 133
E-Mail: gehoerlosennotruf@polizei.gv.at

Euro Notruf: 112
Vergiftungsinformation: 01 4064343
ÖAMTC: 120
Bergrettung: 140
ARBÖ: 123
Ärztenotdienst: 141
Gasnotruf: 128
Telefonseelsorge: 142
Landeswarnzentrale: 130
Kindernotruf: 147
Krankentransport Rotes Kreuz: 14844
Frauenhelpline: 0800 222555
Krankentransport Grünes Kreuz: 14849
Tauchunfall (LKH): 0316 385-2803
Krankentransport Samariterbund: 0316 26 21 44
Apothekennotruf: 1455
Tierärztenotdienst: 0316 68 11 18


Weitere wichtige Telefonnummern in Graz

Ordnungswache Graz: 0316 872-2266
LKH - Univ. Klinikum: 0316 385-0
LKH - West: 0316 5466-0
Unfallkrankenhaus: 0316 505-0
Holding Graz: 0316 887-0 (Wasserversorgung)
Energie Graz: 0316 8057-0 (Gas, Fernwärme)
Stromnetz Graz: 0316 9395-0 (Entstördienst)
Berufsfeuerwehr Graz: 0316 872-5858 (Allg. Auskünfte, Vermittlung)
Polizei: 05913365-0 (Stadtpolizeikommando)
Landespolizeidirektion: 059 133 60 0
Rotes Kreuz: 0501445-0 (Callcenter, allg. Auskünfte, Vermittlung)
Tierrettung: 0316 872-5888
Wen muss ich in Schadensfällen benachrichtigen?
Bei Schäden an allgemeinen Gebäudeteilen oder Gewährleistungsmängeln informieren Sie bitte die Hausverwaltung. Wir werden umgehend Maßnahmen ergreifen, um eine möglichst rasche Schadensbehebung durchzuführen.

In dringenden Fällen wenden Sie sich an:

  • Schlüsselnotdienst in ganz Österreich Notruf: 0800283773 (Schlüsseldienst)
  • Elektro Blitz für Graz, Graz-Umgebung: 0676 3322011 (Elektro)
  • Aquaperl Gas, Wasser, Heizung, Elektro für Graz: 0676 9037796 (Installateur, Abflussverstopfung, Elektro)
  • Kindermann Gmbh Gas, Wasser, Heizung, Elektro: 03452/70710 (Installateur, Abflussverstopfung für Graz, Graz Umgebung und Leibnitz)
  • Der Entfeuchter: 0316 29 41 47 (Rohrbruch, Entfeuchtung)
Aufträge, die Sie erteilen, sind auch von Ihnen zu bezahlen. Besprechen Sie Schadensfälle und Zuständigkeiten möglichst mit Ihrer Haushaltsversicherung. Sie haften für sämtliche Aufwendungen bei Schäden durch Eigenverschulden (Bedienungsfehler, mangelnde Wartung o.ä.) oder für Aufwendungen aufgrund von falsch zugeordneten Schadensmeldungen .
Muss ich bei meiner Miet-/Eigentumswohnung eine Versicherung abschließen?
Im Regelfall wird vonseiten des Hauseigentümers durch eine Gebäudeversicherung abgeschlossen. Diese deckt grundsätzlich alle Schäden an der Substanz des Hauses sowie Vermögensschäden und Schadenersatzansprüche resultierend aus dem Haus- und Grundbesitz.
Nicht von diesem Versicherungsschutz erfasst sind Einrichtungsgegenstände und Installationen in den einzelnen Wohnungen wie auch Schadenersatzansprüche aufgrund von Vorgängen in den Wohnungen.

Beispielhaft aufgezählt sei hier ein Wasseraustritt durch einen kaputten Waschmaschinenschlauch oder die nach ABGB verschuldensunabhängige Haftung des Wohnungsinhabers für alles, was aus seiner Wohnung hinausgeworfen (z.B. ein Blumentopf, der vom Balkon fällt) oder hinausgegossen wird.
Besteht keine Haushaltsversicherung (Wohnungsinhalts- und Haftpflichtversicherung), haftet der Eigentümer bzw. Mieter höchstpersönlich und verschuldensunabhängig für derlei Schäden. Finanzielle Folgen sind nicht absehbar.

Wir empfehlen dringend den Abschluss eines entsprechenden Versicherungspaketes.
Welche Wartungspflicht trifft mich als Mieter?
Jeder Mieter erwirbt mit Abschluss eines Mietvertrages nicht nur Nutzungsrechte an einer Wohnung (Abs. 1 MRG), sondern auch Pflichten, die weit über die Pflicht zur Mietzinszahlung hinausgehen.

(1) MRG: Der Mieter hat den Mietgegenstand und die für den Mietgegenstand bestimmten Einrichtungen, wie im Besonderen die

  • Lichtleitungsanlagen
  • Gasleitungsanlagen
  • Wasserleitungsanlagen
  • Beheizungsanlagen (einschließlich den zentralen Wärmeversorgungsanlagen)
  • sanitären Anlagen
so zu warten und, soweit es sich nicht um die Behebung von ernsten Schäden des Hauses handelt, so instand zu halten, daß dem Vermieter und den anderen Mietern des Hauses kein Nachteil erwächst. Nachstehend beispielhaft aufgezählte Arbeiten treffen den Mieter ausschließlich:

  • Entkalkung von Armaturen
  • Entkalkung von Boilern
  • Wartung von Boilern (regelmäßiger Tausch der Anode gegen Durchrostung, soweit bei Markengeräten vorhanden)
  • Wartung von Gasetagenthermen
  • Entlüftung von Etagenzentralheizungen
  • Entlüftung von Heizkörpern
  • Entkalkung und Reinigung von WC-Spülkästen
  • Entkalkung von Badewannen, Duschtassen, WC-Muscheln, Waschbecken
  • Reinigung von Siphonen (Teil der Abflussverrohrung vor der Wand)
  • Reinigung und Entkalkung von Eckventilen, regelmäßige Betätigung der Ventile, um ein „Einrosten“ zu verhindern
  • regelmäßige (meist 1 x jährlich) Pflegebehandlung des Parkettbodens gemäß den einschlägigen Pflegehinweisen
  • Wartung/Erneuerung der Silikonfugen im Badewannen-, Waschbecken und Duschtassenbereich à Achtung: Offene Silikonfugen sind ist oftmals Ursache für erhebliche Wasserschäden!
  • Reinigung von eventuell vorhandenen Backrohren, Ceranfeldern, Geschirrspülern, Waschmaschinen (z.B. Flusensieb, etc.)
  • Wartung von Geschirrspülern durch regelmäßige Auffüllung des Salzbehälters
  • Regelmäßige Betätigung/Funktionsüberprüfung des FI-Schalters
  • Schmieren/Warten von Tür- und Fensterscharnieren
  • Regelmäßige Betätigung der Heizkörperthermostate in den Sommermonaten (keinesfalls über mehrere Monate fest zudrehen)
  • Dichtungstausch bei Armaturen, Eckventilen, etc.
  • Erneuerung der Malerei bei Bedarf (alle 5-7 Jahre)
Woraus berechnet sich das Betriebskostenkonto?
Die Betriebskosten sind im Mietrechtsgesetz bestimmt. Es werden nur die im § 21 MRG aufgelisteten Ausgaben als Betriebskosten weiterverrechnet. Diesbezüglich leisten Sie eine monatliche Vorauszahlung (Akonto), die mit Stichtag 31.12. jedes Jahres in der Betriebskostenabrechnung bis spätestens 30.06. jedes Jahres gegengerechnet wird.
Welche Änderungen darf ich als Mieter an meiner Wohnung vornehmen?
Als Mieter sind Sie grundsätzlich nicht berechtigt, Änderungen an ihrer Wohnung vorzunehmen. Sämtliche gewünschten Änderungen an der übernommenen Ausstattung bzw. am übernommenen Zustand der Wohnung sind dem Vermieter bekanntzugeben bzw. durch diesen genehmigen zu lassen. Für sinnvolle, langfristige Investitionen, z.B. aufgrund von Abnutzung von Böden, Türen, übernommenen Ausstattungen o.ä., gibt es eine im MRG geregelte Rückerstattungspflicht durch den Vermieter. Auch Änderungen aufgrund von sinnvollen Investitionen sind mit dem Vermieter abzustimmen.
Was tun bei Schlüsselverlust / zusätzlichem Schlüsselbedarf?
Benötigen Sie zusätzliche Wohnungs-, Keller- oder Postkastenschlüssel, so können Sie eine Schlüsselvollmacht über die Hausverwaltung anfordern, mit der sie dann bei einem Schlüsseldienst Ihrer Wahl die nötigen Schlüssel nachbestellen können (Bitte beachten Sie, dass die Anfertigung der zusätzlichen Schlüssel zu Ihren Lasten geht).

Im Fall, dass Sie sich ausgesperrt haben, wenden Sie sich bitte an den Schlüsselnotdienst unter der österreichweiten Hotline: 0800283773 oder direkt an einen örtlichen Schlüsseldienst.
Welche Änderungen darf ich als Eigentümer an meiner Wohnung vornehmen?
Als Wohnungseigentümer dürfen Sie grundsätzlich jede Änderung an ihrer Wohnung vornehmen, die keine behördliche Bewilligung erfordert, oder aber allgemeine Teile des Gebäudes (tragende Mauern, Fenster, Außentüren, Fassade, Balkon, Dach etc. – spezielle Auskünfte erhalten Sie bei der Hausverwaltung) betrifft oder verändert. Für Änderungen, die allgemeine Teile des Gebäudes betreffen (so z.B. auch das Anbringen einer Markise oder sonstigen Sonnenschutzes, eines Vordaches, Fenstertausch o.ä.) kann die Hausverwaltung keine Zustimmung erteilen. In diesen Fällen ist ausnahmslos die Zustimmung der Miteigentümer erforderlich!
Wie kommt es zu Kondensat- oder Schimmelbildung?
Da in den meisten Fällen falsches Wohnverhalten zur Kondensat- oder sogar Schimmelbildung führt, ist – speziell bei Neubauten - für eine ausreichende Beheizung und Belüftung der Räumlichkeiten zu sorgen. Wie das geht, erfahren Sie aus unseren Broschüren zu den Themen Heizen und Lüften im Downloadbereich. Sollte dies keine Besserung bringen, sind weitere Maßnahmen (Ursachenerhebung und Auswertung) durch uns als Hausverwaltung vorgesehen.
Wie verhalte ich mich bei Namensänderungen oder Änderungen der Zustelladresse?
Bei Namensänderungen oder Änderungen der Zustelladresse besteht eine Hinweispflicht des Eigentümers oder Mieters. Bitte geben Sie uns Änderungen Ihrer Zustelladresse umgehend und immer schriftlich bekannt. Im Fall von Namensänderungen übermitteln Sie bitte an die Hausverwaltung:

  • Bei Heirat: Kopie der Heiratsurkunde
  • Bei Scheidung: Kopie vom Scheidungsvergleich
  • Bei Schenkung: Kopie des Schenkungs- bzw. Übergabevertrags
  • Bei Wohnungsverkauf: Kopie des unterschriebenen und notariell beglaubigten Kaufvertrags
  • Bei Todesfall: Die Kopie der Sterbeurkunde und geben Sie den Namen des zuständigen Notars bekannt. Nach Abschluss der Verlassenschaftsabhandlung benötigen wir eine Kopie des Einantwortungsbeschlusses
Was ist bei der Meldung an einem neuen Wohnort zu beachten?
Laut Meldegesetz ist jene Person Unterkunftgeber, die dem Unterkunftsnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also der Haus-/Wohnungseigentümer dem Hauptmieter. Dieser unterfertigt den Meldezettel des Hauptmieters. Der Hauptmieter unterschreibt die Meldezettel für seine Mitbewohner. Die Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Bezug der Unterkunft vorzunehmen.