Als Wohnungseigentümer dürfen Sie grundsätzlich jede Änderung an ihrer Wohnung vornehmen, die keine behördliche Bewilligung erfordert, oder aber allgemeine Teile des Gebäudes (tragende Mauern, Fenster, Außentüren, Fassade, Balkon, Dach etc. – spezielle Auskünfte erhalten Sie bei der Hausverwaltung) betrifft oder verändert. Für Änderungen, die allgemeine Teile des Gebäudes betreffen (so z.B. auch das Anbringen einer Markise oder sonstigen Sonnenschutzes, eines Vordaches, Fenstertausch o.ä.) kann die Hausverwaltung keine Zustimmung erteilen. In diesen Fällen ist ausnahmslos die Zustimmung der Miteigentümer erforderlich!